Blick auf die Oberföhringer Isarinsel (vom Stauwehr aus Richtung stadtauswärts gesehen)
Blick auf die Oberföhringer Isarinsel (vom Stauwehr aus Richtung stadtauswärts gesehen)

Isarinsel Oberföhring

Oberföhring

Das Freizeitgelände »Isarinsel Oberföhring« erstreckt sich vom Oberföhringer Stauwehr bis zur Burgfriedensgrenze bei der Herzog-Heinrich-Brücke. Angelegt wurde das ca. 22 Hektar große Gelände in den Jahren 1976 bis 1978 nach den Planungen des Münchner Landschaftsarchitekten Gottfried Hansjakob zusammen mit der Stadtgartendirektion unter Leitung von Josef Wurzer.

Das mit alten Bäumen bestandene Gelände befand sich zuvor im Eigentum der Bayernwerk AG und war noch mit einem alten Baurecht belegt. Der Landeshauptstadt München, unter Oberbürgermeister Georg Kronawitter gelang es, das bestehende Baurecht abzulösen und die gesamte Isarinsel zu erwerben. Der Auwald wurde mit Wegen für Fußgänger und Radfahrer durchzogen und die Insel durch Brücken über dem Kanal mit dem Oberföhringer Ufer verbunden. Das östliche Isarufer mit seinen austretenden Hangquellen gestaltete man in einzelnen Bereichen landschaftsbezogen um. Es entstanden Wasserspielplätze für Kinder und Grillplätze. In der Nähe der St.-Emmeram-Brücke schuf man einen Kinderspielplatz mit einem Teich als »Planschweiher«, dabei blieb ein artenreicher Sumpf- und Röhrichtbereich als Biotop erhalten. Zudem befindet sich ein spezielles Nassbiotop auf dem Gelände, das insbesondere Fröschen und Kröten ideale Möglichkeiten zum Laichen bieten soll. Im Sommer 1979 konnte das Naherholungsgebiet mit seinen Ruhebänken und einem ca. 2km langen Trimm-dich-Pfad der Bevölkerung übergeben werden.

Schon 75 Jahre zuvor legte der Deutsche Touring-Club München in den Isarauen einen Radfahrweg an. Dieser begann in Bogenhausen auf dem Gebiet des Edelsitz »Stepperg«, ungefähr beim heutigen Kufsteiner Platz, vorbei an der ehemaligen Gaststätte »Herzogpark« (heute Tennisplätze Flemingstraße 16) durch das gesamte zukünftige Baugelände der Terrainaktiengesellschaft Herzogpark bis nach Oberföhring zur noch heute bestehenden Gaststätte »St.Emmeramsmühle«.
Für diesen Radfahrweg erließ die Gemeinde Oberföhring am 2. Oktober 1904 eine erste ortspolizeiliche Vorschrift, um die Benutzung des Weges zu regeln. Nach Einsprüchen von Grundbesitzern und Pächtern wurde der erste Erlass und die zwei weiteren vom 18. Oktober und 4. November wieder außer Kraft gesetzt. Die endgültigen Vorschriften vom 7. Dezember 1904 lauteten wie folgt:

»Der im Gemeindebezirk Oberföhring gelegene Teil des Radfahrwegs Herzogpark – St. Emmeram darf nur von Radfahrern und Fußgängern benützt werden, letzte haben den Radfahrern stets rechtzeitig auszuweichen. Das Befahren des Weges mit sonstigen Fuhrwerken aller Art, mit Motorrädern, Karren und Kinderwagen, sowie das Reiten und Viehtreiben auf dem Weg ist verboten. Das Überqueren des Radfahrweges ist überall da gestattet, wo es zur Bestellung und Bewirtschaftung der anliegenden Felder geboten ist.«

Die Tafeln mit den Vorschriften wurden seinerzeit alsbald vom Deutschen Touring-Club aufgestellt.

Nach oben scrollen